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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WHU – Otto Beisheim School of Management für offene Weiterbildungsprogramme


§ 1 Geltungsbereich, Format der Programme, AGB des Teilnehmers

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die offenen Weiterbildungsprogramme der WHU – Otto Beisheim School of Management („WHU“).
2. Die offenen Weiterbildungsprogramme (nachfolgend auch „Programme“ genannt) werden entweder als Präsenzveranstaltung („Präsenz-Format“), als Online-Veranstaltung („Online-Format“) oder in einer Kombination aus Online-Veranstaltung und Präsenzveranstaltung („Blended-Format“) durchgeführt. Das jeweilige Format wird auf unserer Webseite in der Programmbeschreibung bekanntgegeben.
3. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, auch, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers die vertraglichen Leistungen vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss, Änderung des Programms, Referenten

1. Mit der Anmeldung zum Programm gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. An dieses Angebot ist der Teilnehmer 14 Tage gebunden. Wir bestätigen den Eingang der Anmeldung/des Angebots per E-Mail. Der Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Teilnehmers innerhalb der 14-tägigen Bindefrist annehmen. Die Annahme des Angebots bedarf der Textform. Erfolgt innerhalb der 14-tägigen Bindefrist keine Annahmeerklärung unsererseits, gilt das Angebot als abgelehnt.
2. Sollte es nicht möglich sein, ein offenes Weiterbildungsprogramm in dem vereinbarten Format oder zu dem vorgesehenen Termin durchzuführen, z.B. weil ein beauftragter Referent ganz oder teilweise unerwartet nicht zur Verfügung steht, werden wir den Teilnehmer hierüber unverzüglich informieren und, soweit möglich, eine zumutbare Alternativlösung suchen, z.B. einen Ersatztermin bestimmen oder einen anderen Referenten einsetzen. Liegt ein Fall Höherer Gewalt vor, werden wir von unserer Leistungspflicht frei.
3. Treten unerwartet sonstige Umstände ein, die die Erbringung der von uns geschuldeten Leistung ganz oder teilweise erschweren oder unmöglich machen, werden wir den Teilnehmer hierüber unverzüglich informieren und eine Anpassung des offenen Weiterbildungsprogramms bzw. von dessen Inhalt prüfen. Ist diese Anpassung für den Teilnehmer zumutbar, erfolgt eine entsprechende Anpassung.
4. Unsere offenen Weiterbildungsprogramme werden durch entsprechend qualifizierte und für den vertraglichen Zweck geeignete Referenten durchgeführt, welche Mitarbeiter von uns sind oder von uns beauftragt wurden. Die Auswahl der Referenten erfolgt nach unserem billigen Ermessen.

§ 3 Nichterreichen Mindestteilnehmerzahl

1. Wir sind berechtigt, unsere offenen Weiterbildungsprogramme bei Nichterreichen der in der jeweiligen Programmbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 12 Wochen vor Programmstart abzusagen.
2. Der Teilnehmer wird über eine entsprechende Absage des offenen Weiterbildungsprogramms unverzüglich informiert. Bereits entrichtete Entgelte erstatten wir dem Teilnehmer zurück. Reisekosten (z.B. Hotelkosten, Fahrtkosten etc.) des Teilnehmers, die aufgrund der Absage nutzlos angefallen sind, oder diesbezügliche Stornierungskosten werden von uns nicht erstattet.

§ 4 Einvernehmliche Vertragsaufhebung, Kündigung aus wichtigem Grund


1. Wir bieten dem Teilnehmer die einvernehmliche Vertragsaufhebung vor Beginn des offenen Weiterbildungsprogramms zu folgenden Konditionen an:

  • Mitteilung des Aufhebungswunsches seitens des Teilnehmers bis 12 Wochen vor Beginn des offenen Weiterbildungsprogramms: Es ist keine Teilnahmegebühr zu zahlen.
  • Mitteilung des Aufhebungswunsches seitens des Teilnehmers bis 8 Wochen vor Beginn des offenen Weiterbildungsprogramms: Es sind 25 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
  • Mitteilung des Aufhebungswunsches seitens des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Beginn des offenen Weiterbildungsprogramms: Es sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
  • Mitteilung des Aufhebungswunsches seitens des Teilnehmers bis 2 Wochen vor Beginn des offenen Weiterbildungsprogramms: Es sind 75 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.


Die Mitteilung des Aufhebungswunsches bedarf der Textform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des Aufhebungswunsches bei uns. Die anteiligen Teilnahmegebühren sind grundsätzlich ab Zugang der Mitteilung des Aufhebungswunsches fällig. Hat der Teilnehmer bereits Zahlungen auf die Teilnahmegebühr geleistet, erfolgt eine entsprechende Verrechnung und Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge an den Teilnehmer. Hat der Teilnehmer noch keine Zahlungen an uns geleistet, wird die ursprüngliche Rechnung storniert und eine neue Rechnung in Höhe der anteiligen Teilnahmegebühren mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung erstellt.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder Aufwendungen entstanden sind oder diese wesentlich geringer ausfallen als die vorstehend genannten anteiligen Teilnahmegebühren.
2. Bei dem offenen Weiterbildungsprogramm "Transformational Technologies: Applied Lessons from Sports (by WHU & MIT xPRO)" ist eine einvernehmliche Vertragsaufhebung zu den in § 4 Ziffer 1 genannten Bedingungen ausgeschlossen. Es kann jedoch gemäß § 4 Ziffer 3 ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
3. Statt der einvernehmlichen Vertragsaufhebung gemäß § 4 Ziffer 1 kann uns der Teilnehmer auch einen Ersatzteilnehmer in Textform benennen. Erfüllt dieser Ersatzteilnehmer unsere Teilnehmervoraussetzungen und ist bereit, in den Vertrag des Teilnehmers einzutreten, erfolgt ein entsprechender Teilnehmerwechsel. Geleistete Teilnahmegebühren werden dem ursprünglichen Teilnehmer nicht zurückerstattet, sondern auf die Gebührenzahlungspflicht des Ersatzteilnehmers angerechnet.
4. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verbraucher haben darüber hinaus ein Widerrufsrecht, über das wir gesondert belehren.

§ 5 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

1. Die Teilnahmegebühr ist mit Vertragsschluss fällig und vom Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Beginnt das Programm vor Ablauf der vorgenannten 14 Tage, ist die Teilnahmegebühr spätestens bis zum Tag des Programmbeginns zu zahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Gutschrift auf unserem Konto.
2. Leistet der Teilnehmer die fällige Teilnahmegebühr ganz oder teilweise nicht, sind wir berechtigt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten; unsere Leistung zurückzubehalten, d.h. den Teilnehmer von der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen auszuschließen oder den Zugang zu Online-Kursinhalten zu sperren. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte von uns bleiben unberührt.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte


1. Wir überlassen dem Teilnehmer Begleitunterlagen zum gebuchten Programm (Printausgabe und/oder in elektronischer Form), nachstehend „Unterlagen“ genannt, indem diese dem Teilnehmer übergeben werden (Printausgabe) und/oder dem Teilnehmer elektronisch überlassen werden und/oder dem Teilnehmer zum Abruf bereitgestellt werden.
2. Der Teilnehmer erhält an den Unterlagen ein einfaches Nutzungsrecht, welches den Teilnehmer des Programms dazu berechtigt, die Unterlagen zum Zwecke der eigenen Weiterbildung zu nutzen. Sollte der Teilnehmer ein Unternehmer sein, ist dieser nicht berechtigt, die Unterlagen sonstigen Mitarbeitern oder Dritten zur Nutzung (ganz oder in Teilen) zu überlassen, für diese (ganz oder in Teilen) zu vervielfältigen, deren Inhalte (ganz oder in Teilen) zugänglich zu machen und/oder die Unterlagen (ganz oder in Teilen) öffentlich zugänglich zu machen. Im Übrigen gilt das Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
3. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Unterlagen zu bearbeiten oder die vorhandenen Vermerke zur Urheberschaft oder die Hinweise auf uns, die WHU, als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zu entfernen.

4. Macht ein Dritter gegenüber dem Teilnehmer Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der Unterlagen geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haften wir wie folgt: Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten die vereinbarten Unterlagen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht des Dritten nicht verletzen, aber im Wesentlichen dem vereinbarten Programminhalt für den Teilnehmer entsprechen. Im Übrigen gilt § 7.

§ 7 Sonstige Haftung


1. Im Falle von uns zu vertretenden Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf das 5-fache der Teilnehmervergütung begrenzt.
2. Die Haftungsbeschränkung gemäß § 7 Ziffer 1 gilt nicht

  • im Geltungsbereich einer von uns übernommenen Garantie sowie im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes,
  • wenn die Pflichtverletzung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des offenen Weiterbildungsprogramms erfolgt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.
  • bei Datenschutzverletzungen

§ 8 Schlussbestimmungen

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Teilnehmer Verbraucher und verfügt das am Wohnsitz des Teilnehmers geltende nationale Recht über verbraucherschützende Normen, finden diese vorrangig Anwendung.
4. Ist der Teilnehmer Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag Koblenz.
5. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


* Die in den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wurde zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.
** Diese AGB können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Eine englische Übersetzung dieser AGB wird ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich und rechtlich verbindlich.

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